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Ingenieurinnen und Ingenieure als Technische Oberinspektoranwärterinnen und Technische Oberinspektoranwärter (m/w/d) im Bereich Umweltschutz
Kassel, Bad Hersfeld
Aktualität: 11.09.2023

Anzeigeninhalt:

11.09.2023, Regierungspräsidium Kassel
Kassel, Bad Hersfeld
Ingenieurinnen und Ingenieure als Technische Oberinspektoranwärterinnen und Technische Oberinspektoranwärter (m/w/d) im Bereich Umweltschutz
Die Ausschreibung richtet sich an Sie, wenn Sie sich neben dem Erwerb spezifischer Fachkenntnisse auch dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Garantenstellung gegenüber der Allgemeinheit und zum Umweltschutz in einer technisch und naturwissenschaftlich ausgerichteten Umweltverwaltung. Der Vorbereitungsdienst im gehobenen technischen Dienst in der Umweltverwaltung dauert insgesamt 15 Monate. In zentralen hessischen Lehrgängen werden Ihnen umfassende theoretische Kenntnisse im Umwelt- und Verwaltungsrecht vermittelt. Die begleitende praktische Ausbildung erfolgt überwiegend in den Fachdezernaten der Abteilung III - Umweltschutz des Regierungspräsidiums Kassel. Dabei wird der Vorbereitungsdienst während der örtlichen Präsenzphasen im Regierungspräsidium Kassel von insgesamt ca. 45 Wochen etwa zu gleichen Zeitanteilen an beiden Standorten der Abteilung III in Kassel und in Bad Hersfeld stattfinden. Darüber hinaus lernen Sie weitere Aufgaben der Umweltverwaltung und angrenzender Fachgebiete in externen Ausbildungsabschnitten, z. B. beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie sowie bei einem Kreisausschuss/Magistrat, kennen. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen.
Einen erfolgreichen Abschluss eines Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Hochschulstudiums in der Fachrichtung Bauingenieurwesen - vorzugsweise in der Vertiefungsrichtung Wasserwirtschaft, Verfahrenstechnik, Technischer Umweltschutz/Umweltingenieurwesen oder einem vergleichbaren Studiengang Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes (Ausnahmen wie z. B. die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union siehe § 7 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz) Höchstalter von 40 Jahren (zum Einstellungstermin); die Altersgrenze gilt nicht für Inhaberinnen und Inhabern von Eingliederungs- und Zulassungsscheinen und in den Fällen des § 7 Abs. 8 des Soldatenversorgungsgesetzes Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Klasse 3) die Bereitschaft zum Außendienst und uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit die Bereitschaft zum Einsatz in jedem der genannten Bereiche, für den Sie fachlich geeignet sind eine aufgabenbewusste und zielorientierte Arbeitsweise im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen die Fähigkeit zur Teamarbeit Pflichtbewusstsein und Einsatzbereitschaft eine gute Kommunikationsfähigkeit (insbesondere eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache) Ihr Fachwissen

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