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Sachbearbeitung (w/m/d) für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Limburg, Eltville
Aktualität: 19.12.2024
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19.12.2024, Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Limburg, Eltville
Sachbearbeitung (w/m/d) für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
Über uns:
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) ist eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung des Landes Hessen. Mit circa 1.400 Beschäftigten sichern wir das Eigentum an Grund und Boden, vermessen, erfassen und visualisieren die Landschaft, entwickeln und gestalten städtische sowie ländliche Räume und sorgen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Daneben führen wir die hessischen Geobasisdaten und fördern die Geodateninfrastruktur.
Das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn (AfB LM) mit ca. 190 Beschäftigten ist eine von 8 Dienststellen der HVBG. Die Zuständigkeit des AfB LM erstreckt sich auf den Landkreis Limburg-Weilburg, den Rheingau-Taunus-Kreis, den Hochtaunuskreis, den Main-Taunus-Kreis und die Städte Wiesbaden und Frankfurt.
Aufgaben:
Die Tätigkeit umfasst die selbstständige Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Innen- und Außendienst. Mit dieser Aufgabe leisten Sie einen wesentlichen Betrag zur Entwicklung der ländlichen Räume und zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft. Mit modernen IT-Instrumenten der Geoinformation führen Sie alle Fachinformationen zusammen, die Sie für die eigenverantwortlich zu führenden Verhandlungen mit den Eigentümern und Bewirtschaftern zur Neuordnung der Flächen benötigen.
Qualifikationen:
- Ausbildung:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium, vorzugsweise der Fachrichtungen Geodäsie, Vermessung bzw. Vermessung und Geoinformatik.
- Daneben können bei einer Ausrichtung des Studiums auf Lehrinhalte der Bodenordnung auch Geoinformation, Geodatenmanagement, Kommunaltechnik, Geographie oder Agrarwissenschaften das Ausbildungsprofil erfüllen.
- Erfahrungen und Kenntnisse:
- Sie verfügen über theoretische Kenntnisse zur Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Fachliche Anforderungen, die sich aus den verschiedenen Bereichen des Umweltrechts (bspw. der Bereiche Naturschutz, Wasserwirtschaft und Bodenschutz) und dem Liegenschaftsrecht ergeben, sind Ihnen in Grundzügen ebenso bekannt wie die Rahmenbedingungen an zukunftsfähige Agrarstrukturen.
- Idealerweise verfügen Sie bereits über erste praktische Erfahrungen bei der Bearbeitung von Verfahren und sind mit den Grundlagen des Verwaltungsrechts und des Verwaltungshandelns vertraut. Sie besitzen zudem gute Kenntnisse fachbezogener GIS-Systeme; der versierte Umgang mit Office-Anwendungen wird vorausgesetzt. Sie verfügen über Kenntnisse zum Leitprinzip des Gender Mainstreaming und eine gleichstellungsorientierte Arbeitsweise.
- Zusatzqualifikation:
- Zur Erledigung der Aufgaben ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B ebenso Voraussetzung wie zum Zeitpunkt der Bewerbung muttersprachliche Deutschkenntnisse oder in der Bewerbung zertifiziert nachgewiesene Sprachkenntnisse nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) auf Niveau C2.
- Persönlichkeit:
- Sie sind belastbar und zeichnen sich durch Ihr Engagement, Ihre Eigeninitiative und Flexibilität aus. Dabei verfügen Sie über ein sicheres und in der Vertretung einer Behörde zugleich angemessenes Auftreten gegenüber Dritten sowie über die Fähigkeit zu verantwortungsbewusstem und selbständigem Arbeiten. Sie sind teamfähig und bereit, sich weiterzubilden.
- Eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit wird für diese Position ebenso vorausgesetzt wie Verhandlungsgeschick und soziale Kompetenz.
Wir bieten:
- Flexibles Arbeiten: Wir bieten Ihnen flexible Arbeitszeiten und familienfreundliche Lösungen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
- Attraktiver und sicherer Arbeitsplatz:
- Sie erwarten anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre mit kooperativer Teamarbeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis.
- Gesundheit und Sport: Bei uns erwarten Sie umfangreiche Möglichkeiten zur Teilnahme an Workshops und sportlichen Gesundheitsangeboten.
- Nachhaltige Mobilität: Hessenweit gültiges Landesticket für freie Fahrt im ÖPNV bis derzeit 31.12.2026 - auch privat nutzbar.
- Fort- und Weiterbildungen: Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten sowie individuelle Schulungen für Ihre persönliche Entwicklung.
- Vergütung und Sozialleistungen: Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 TV-H sowie alle Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) auf der Grundlage der Kenntnisse und Berufserfahrung.
Unser Kontakt:
Über E-Mail an info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Oder unter stellensuche.hessen.de
Herr T. Heep oder Herr Balzer helfen Ihnen gerne weiter: +49 (611) 535-6200 bzw. -6230.
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Weitere Informationen:
Wir fördern die Gleichstellung aller Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Religion.
Für den Bereich, in dem die Stelle zu besetzen ist, besteht aufgrund eines Frauenförder- und Gleichstellungsplans die Verpflichtung, den Frauenanteil zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen großgeschrieben. Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, geben Sie dies in den Bewerbungsunterlagen an. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie im Dienstalltag eingesetzt werden können.
Ihre persönlichen Daten werden erhoben und verwendet, um Ihre Bewerbung durch die hierfür zuständigen Stellen in der HVBG zu bearbeiten. Ihre Daten werden für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Besetzung der jeweiligen Stelle gespeichert und dann gelöscht, sofern Sie einer Weiterverwendung nicht ausdrücklich zustimmen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsge-setz (HDSIG).
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